Seit dem 04. März gilt in NRW eine aktualisierte Coronaschutzverordnung und die hat auch wieder Auswirkung auf die Ausübung des Schießsports in unserem Verein:
Ab sofort darf der Schießsport im Schießstand auf Pohlmanns Hof wieder unter 3G-Bedingungen durchgeführt werden. Es dürfen also auch wieder ungeimpfte bzw. Personen ohne Genesungsstatus das Schießtraining durchführen. Vön Nöten ist hierzu allerdings ein aktueller Antigentest (max. 24 Stunden alt) bzw. ein aktueller PCR-Test (max. 48 Stunden alt). Selbsttests werden nicht akzeptiert!
Eine weitere Änderung betrifft unsere Jungschützinnen und Jungschützen: Die Zugangsbeschränkungen 2G-plus und 3G gelten ab sofort nicht mehr für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre.
Eure Schießabteilung