Ab Donnerstag, den 13. Januar 2022, gilt in in NRW wieder eine angepasste Coronaschutzverordnung, welche auch erneute Änderungen für den Schießsport mit sich bringt.
Generell bleibt die Ausübung des Schießsports Personen vorbehalten, die den 2G+ Status erfüllen, also: Geimpft/Genesen plus negativer Antigentest (max. 24 Stunden alt) bzw. negativer PCR-Test (max. 48 Stunden alt).
Der negative Testnachweis entfällt ab Donnerstag allerdings für Personen, die über vollständigen Impfschutz verfügen und darüber hinaus bereits die Auffrischungsimpfung („Boosterimpfung“) erhalten haben. Diese Erleichterung gilt in NRW auch für solche Personen, die zweimal geimpft und zusätzlich genesen sind.