Seit dem 28.12.2021 gilt in NRW eine neue Coronaschutzverordnung und diese hat auch weitere Verschärfungen im Zugang zum Schießsportangebot in unserem Schießstand zur Folge:
Es gilt seit dieser Woche vorerst die Regelung 2G+, d.h. Zugang haben derzeit nur noch Personen, die eine vollständige Impfung oder ihren Genesungsstatus nachweisen können und zusätzlich über einen negativen Antigentest (nicht älter als 24 Stunden) bzw. negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) verfügen. Hinweis: In NRW gilt die dritte Impfung („Boosterimpfung“) nicht als Ersatz für eine Testung!
Bis auf Weiteres gilt diese Regelung für sämtliche offenen Trainingseinheiten! Bitte sprecht mit euren Schießwarten ab, ob unter diesen Bedingungen eure Gruppenschießtermine durchgeführt werden sollen (hier entscheiden die jeweiligen Schießwarte).
Für die Übungstermine unserer Jungschützen ändert sich nichts zur bisherigen Situation, da diese Termine erst wieder nach den Ferien stattfinden und dann wieder die Testungen in den Schulen durchgeführt werden.
Direkt betroffen von der neuen Regelung ist als erstes das Neujahrspreisschießen, dass am Sonntag, den 02. Januar, ab 10 Uhr stattfindet. Hier sei darauf hingewiese, dass aufgrund des Feiertags am Samstag einige Testzentren nicht geöffnet haben.
Hier findet ihr eine Liste mit Schnelltestzentren im Kreis Gütersloh.