
Da seit Freitag, dem 13. August, im Kreis Gütersloh wieder die Inzidenzstufe 2 gilt, gelten auch wieder schärfere Schutzmaßnahmen für die Übungsschießen im Schießstand auf Pohlmanns Hof.
Schützinnen und Schützen, die an Übungsschießen teilnehmen wollen, benötigen nun wieder einen aktuellen Nachweis über eines der drei Gs.