1. Der Schießbetrieb wird am Sonntag, den 13.09.2020 wiederaufgenommen.
2. Die Wiederaufnahme gilt grundsätzlich für folgende Schießtermine:
- Übungsschießen/X-Schießen (KK) an Sonntagen
- Jugendschießen (LG und KK)
Die Entscheidung, ob darüber hinaus ein Schießtermin einer oder mehrerer Schützengruppen („Gruppenschießen“) wieder stattfindet, wird von der jeweiligen Nachfrage bestimmt, obliegt am Ende jedoch der zuständigen Schießaufsicht. Bitte stimmt euch dazu direkt mit eurer Schießwartin/eurem Schießwart ab.
3. Schießtermine im Einzelnen
Wann genau welches Schießen stattfindet, ist aus dem Vereinskalender, abrufbar unter der Rubrik „Termine“ auf unserer Homepage (www.bauernschuetzen.de), ersichtlich.
4. Betreten und Verlassen des Gebäudes
- Das Betreten des Gebäudes ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, u.a. muss ausgeschlossen sein, dass man sich kürzlich in einem ausgewiesenen COVID-19-Risikogebiet aufgehalten hat, man bestimmte Krankheitssymptome aufweist und/oder die maximale Anzahl der Personen, die sich im Gebäude aufhalten darf, erreicht ist.
- Das Tragen eines Mund-/Nasenschutzes („Community-Maske“) ist beim Betreten des Gebäudes verpflichtend.
- Weitere Details regelt ein Hinweisschild am Eingang zum Gebäude.
- Jede(r), hat sich beim Betreten sowie beim Verlassen des Gebäudes selbständig in die im Eingangsbereich ausliegende Anwesenheitsliste ein- und auszutragen.
5. Innerhalb des Gebäudes/Schießstands
- Grundsätzlich ist innerhalb des Gebäudes / Schießstands immer ein Mund-/Nasenschutz („Community-Maske“) zu tragen. Einzige Ausnahmen sind: 1. Der Aufenthalt an den ausgewiesenen Warteplätzen (Tischen), 2. Während des Durchführens der Schießaktivität im Schießstand.
- Im Gebäude / Schießstand sind an verschiedenen Stellen Desinfektionsmittelspender aufgestellt. Um regelmäßige Desinfektion der Hände wird eindringlich gebeten.
- Ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen einzelnen Personen ist regelmäßig einzuhalten.
- An den ausgewiesenen Warteplätzen (Tischen) darf sich nur eine bestimmte Anzahl an Personen aufhalten. Die genaue Anzahl ist auf den jeweiligen Warteplätzen (Tischen) ausgewiesen.
6. Im Schießstand/Beim Schießen
- Einbahnstraßenverkehr beim Zutritt/Verlassen des Schießstands.
- Je nach Auslastung bzw. Andrang behält sich die jeweilige Schießaufsicht vor, die Anzahl der zur Verfügung stehenden Schießdurchgänge (á 10 Schuss) oder die im Schießstand verbrachte Zeit einer Schützin/eines Schützen angemessen anzupassen.
- Nach Beendigung der eigenen Schießaktivität: Desinfektion des benutzten Vereinsgewehrs durch die Schützin/den Schützen (Feuchttücher o.ä. werden gestellt).
7. Schießbedingungen / Schießwettkämpfe
- Seit dem Schützenfest 2019 erfolgreich absolvierte Schießbedingungen werden am Schützenfest 2021 verliehen.
- Schießbedingungen, für die mehrere erfolgreiche Durchgänge benötigt werden (3 x 95 Ringe, 2 x 97 Ringe) und die seit dem Schützenfest 2019 aufgrund COVID-19 nicht vervollständigt werden konnten, können von einer Schützin/einem Schützen bis zum Schützenfest 2021 komplettiert werden.
- Gruppenwettkämpfe (u.a. Schinkenschießen) entfallen bis auf Weiteres.
- Einzelwettkämpfe finden grundsätzlich statt. Bereits feststehende Termine (vgl. Ziffer 3. oben) bleiben gültig, insbesondere wird die Vereinsmeisterschaft KK wie geplant am 27.09.2020 ausgetragen. Nachholtermine für die ursprünglich im April 2020 angesetzten Vereinsmeisterschaften LG (Jugend- und Schützenklasse) werden noch festgelegt und mitgeteilt.
- Das X-Schießen wird fortgeführt, allerdings findet eine Preisvergabe für 2020 nicht statt.
8. Sonstiges
- Den Anweisungen der jeweiligen Schießaufsicht ist unbedingt Folge zu leisten.
- Im Gebäude/Schießstand aufgehängte Hinweisschilder sind zu beachten.
- In Glasflaschen abgefüllten Getränke (Bier, Bier-Mix, Softdrinks, Mineralwasser) werden, u.a. über den Getränkeautomaten, verkauft; der Ausschank von Fassbier unterbleibt.
- Ein Verzehr mitgebrachter Getränke oder Speisen ist nicht erlaubt.