Bei uns Bauernschützen ist es Brauch, dass am Freitagabend auf dem Schützenfest neben den erlangten Schießbedingung auch Beförderungen ausgesprochen werden. Damit im August also einige verdiente Schützenbrüder und -schwestern eine Stufe auf der Karriereleiter nach oben klettern und sich einen neuen Rang an die Uniform heften können, bitten wir um Vorschläge durch die Gruppenführer.
Bitte reicht die Vorschläge bis zum 30.06.2018 schriftlich (per Mail, Brief, etc.) bei unserer Schriftführerin Corina Kröger oder einer anderen Person des geschäftsführenden Vorstands ein.
Folgende Regeln gilt es für die Beförderungsvorschläge zu beachten:
- die erste Beförderung kann ausgesprochen werden, wenn die betreffende Person mindestens 5 Jahre Mitglied in unserem Verein ist
- zwischen zwei Beförderungen sollten ebenfalls mindestens 5 Jahre liegen
- die Reihenfolge der Dienstgrade ist einzuhalten
- die Anzahl der Beförderungen je Schützengruppe sollten in einem vernünftigen Verhältnis zur Gruppenstärke stehen (2 Personen pro Gruppe, bei größeren Gruppen 3)
- die Beförderungskommission behält es sich vor, ggf. Beförderungvorschläge abzulehnen
- die Beförderungskommission behält es sich weiterhin vor, Ausnahmen zu den o. g. Regeln zu befinden
Hier nochmal die Dienstgrade, zu denen ihr aus der Gruppe heraus Personen zur Beförderung vorschlagen könnt (sortiert nach Rangfolge):
Alle Dienstgrade darüber sind Vorstandsdienstgrade und können nicht durch die Gruppen vergeben werden!